Der Rollstuhl ermöglicht Menschen, welche nicht mehr gehen können, sich trotzdem mobil zu bewegen. Man nennt ihn auch Rolli oder Krankenfahrzeug. Er findet häufig Anwendung in der Altenpflege. Alte Menschen, welche nicht mehr sehr sicher auf den Beinen sind, können mit ihm gefahren werden oder auch selbst fahren. In der Krankenpflege ist der Rolli nicht mehr weg zu denken. Egal ob Unfallopfer, Gehbehinderte oder auch Schwangere benutzen ihn. Jedes Gerät, welches in der Öffentlichkeit benutzt wird, muss über eine Lichtanlage verfügen – Fahrscheinwerfer, Rückleuchten und Seitenstrahler. Alle Wege für Fußgänger dürfen von Rollstuhlfahrern in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Sie dürfen nur von Menschen benutzt werden, welche nachweislich eine Gehbehinderung haben.
Es gibt fünf verschiedene Antriebsarten bei den Rollis :
Greifreifenrollstuhl
Bei diesem Typ sind an den Reifen Metallreifen (sog. Greifreifen) angebracht. Dadurch kann der Benutzer den Stuhl eigenhändig bewegen. Diese Greifreifen werden häufig aus Edelstahl, Titan oder Aluminium hergestellt.
Handhebelrollstuhl
Wie bei dem Greifreifenrolli benutzt der Fahrer seine Hände. Diese Stühle besitzen Greifhebel mit Hebelgetrieben. Damit sich der Rolli in Bewegung setzt, werden die Hebel nach vorn und zurück gezogen.
Elektrorolli
Auch E-Rolli genannt, besitzen diese Rollis einen Motor. Der Fahrer muss nur noch die Geschwindigkeit und die Fahrtrichtung bestimmen.
Schieberollstuhl
Für alle Menschen, denen es nicht mehr möglich ist ihre Rollis selbst zu fahren, ist der Schieberollstuhl gedacht. Durch Schiebegriffe an der Rückenlehne wird der Fahrer von einer anderen Person geschoben. Oft finden diese Stühle ihren Einsatz in der Krankenpflege und Altenpflege.
Trippelrollstuhl
Die Fortbewegung wird mittels “Trippeln” mit den Füßen des Benutzers ermöglicht.
Bei Rollis handelt es sich um Hilfsmittel. Damit die Krankenkasse die Kosten für dieses Hilfsmittel übernimmt, ist ein ärztliches Attest mit genauer Modellangabe und medizinischer Begründung erforderlich. Krankenversicherungen stellen häufig Geräte aus dem Hilfsmittelpool für die Dauer der medizinischen Anwendung zur Verfügung. Auch wenn die Krankenkassen häufig die Anträge ablehnen : jeder Bedürftige hat ein Anrecht.