Altenpfleger werden für die Betreuung von älteren und hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt. Nicht nur in Altenpflegeheimen und -zentren kommen sie zum Einsatz, sondern beispielsweise auch bei ambulanten Diensten, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, geriatrischen und gerontopsychiatrischen Fachkliniken, Krankenhäusern und Hospizen. Medizinisch- und sozial-pflegerische Tätigkeiten fallen in den Aufgabenbereich eines Altenpflegers.
Der Altenpfleger
Selbstständig und eigenverantwortlich pflegt und betreut der Altenpfleger seine Patienten. Teamarbeit ist jedoch auch in diesem Beruf unerlässlich, da oftmals eine Behandlung oder Rehabilitation mit den behandelnden Ärzten abgesprochen werden muss.
Während es sich bei der Arbeit im ambulanten Pflegedienst meist um leichtere Pflegefälle handelt, leiden die in Heimen lebenden Patienten oftmals an mehreren Krankheiten gleichzeitig. So muss ein Altenpfleger täglich seine Pflegedienstleistungen dokumentieren, damit der nächste diensthabende Kollege entsprechend informiert ist und korrekt übernehmen kann.
Die Ausbildung
Ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule) ist die Grundvoraussetzung. Sollte dieser nicht gegeben sein, so muss der Bewerber auf jeden Fall eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweisen.
Die Ausbildung zum Altenpfleger kann entweder in Vollzeit (Dauer 3 Jahre) oder Teilzeit (Dauer bis zu 5 Jahren) absolviert werden. Die Möglichkeit besteht, eine Berufsfachschulausbildung mit einem Hochschulstudium zu kombinieren.
Wie in jedem anderen Beruf auch gibt es eine schulische sowie eine praktische Ausbildung. Die schulische Ausbildung wird meist an speziellen Altenpflegeschulen und die praktische Ausbildung in einer stationären Pflegeeinrichtung sowie bei einem ambulanten Pflegedienst absolviert. Beides wird eng aufeinander abgestimmt, Unterricht und Praxiseinsätze wechseln sich regelmäßig ab.
In der Ausbildung werden Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt, die für eine eigenverantwortliche, ganzheitliche und selbstständige Pflege, Beratung und Betreuung alter Menschen in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Versorgung erforderlich sind.
Der Abschluss erfolgt unter staatlicher Prüfung.
Weiterbildung
Für Altenpfleger gibt es umfangreiche Weiterbildungsangebote, wie in etwa ein Pflegestudium mit Bachelorabschluss (Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Pflegewissenschaft), Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger für psychiatrische Pflege oder Leiterin/Leiter einer Pflege- oder Funktionseinheit im Gesundheitswesen.
Auch die Weiterbildung endet meist mit einer Prüfung und führt damit zu einer neuen Berufsbezeichnung.