Oft werden Krankentransporte mit einer Fahrt im Krankenwagen oder dem Rufen des Rettungsdienstes gleichgesetzt. Dabei geht es nicht darum einen akut Verletzten oder erkrankten Patienten besonders schnell zu einem Arzt zu bringen. Im Gegenteil, Krankentransporte haben nichts mit Blaulicht und Martinshorn zu tun. Sie werden auch nicht über die bekannten Rufnummern 112 oder 110 alarmiert, sondern über verschiedene Service-Telefonnummern gerufen und entsprechend den Anforderungen des Patienten bereitgestellt.
Was sind Krankentransporte?
Bei Krankentransporten handelt es sich ausschließlich um Fahrten für Personen, die aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes auf medizinische Betreuung angewiesen sind, weil sie alleine den Gang zum Arzt nicht mehr bewerkstelligen können. Qualifiziertes nicht-ärztliches Personal ist dabei immer im Wagen präsent. Die Besatzung besteht aus mindestens zwei Personen, meistens dem besser ausgebildeten Rettungssanitäter und dem Rettungsassistenten. Der Krankentransportwagen ist nicht dazu ausgelegt Patienten zu behandeln, deswegen ist er von der Ausrüstung nicht so gut ausgestattet wie ein Rettungswagen. Die Mindestausstattung besteht meist aus Trage, Tragestuhl, Sauerstoffanlage, Absaugpumpe, einer tragbaren Notfallausrüstung und Verbandsmaterial.
Krankentransporte beim Verlust der Mobilität
Der häufigste Grund für einen Krankentransport ist die Einschränkung oder der Verlust der Mobilität. Besonders sind dadurch älteren Menschen betroffen, da bei ihnen die Gelenksabnützung schon weit fortgeschritten ist. Aber auch behinderte Menschen nutzen den Dienst des Krankentransports. Üblicherweise wird der Krankentransport eingesetzt um Patienten ins Krankenhaus, zum Arzt oder nach Hause zu bringen. Bei sogenannten Ambulanzfahrten, wird der Patient zur Dialyse oder zum Katheterisieren gebracht und anschließend wieder nach Hause gefahren. Außerdem wird der Krankentransport auch zum befördern von Blutkonserven oder zur Zwangseinweisungen von psychisch Erkrankten genutzt. Dies passiert allerdings nur unter polizeilichem Geleitschutz.
Wer übernimmt die Kosten
Wenn der Transport aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein geringer Eigenanteil, der zwischen fünf und zehn Euro liegt, muss vom Patienten selbst gezahlt werden. Die kompletten Fahrtkosten werden nur für Patienten übernommen, die an einer Grunderkrankung leiden, welche eine bestimmte Therapie erfordert. Dies gilt für Patienten, die zur Chemotherapie oder Dialyse fahren, die laut Schwerbehindertenausweis gehbehindert, blind oder besonders hilfsbedürftig sind oder Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufe II oder III erhalten.