Der Wunsch der meisten alten Menschen ist es, in den eigenen vier Wänden ihren Lebensabend zu verbringen. Solange sie sich eigenständig in ihrem Wohnumfeld bewegen können, stellt dies kein Problem dar. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, muss für ausreichende Pflege,wie einen Altenpfleger, gesorgt sein.
Hilfe durch Altenpfleger oder Krankenpfleger
Nicht immer sind Angehörige bereit oder in der Lage, den Pflegebedürftigen zu versorgen. Sie benötigen Hilfe von einer privaten Altenpflege. Bewährt haben sich ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen. Sie übernehmen sowohl die Grund- als auch die Behandlungspflege beim Versicherten. Zur Grundpflege gehören unter anderem Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen sowie Tag- und Nachtwachen. Zur Behandlungspflege zählen alle medizinischen Maßnahmen, wie das Wechseln von Verbänden, das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen.
Altenpfleger ist ein eigenständiger Ausbildungsberuf. Er zeichnet sich aus durch pflegerische, psychologische und soziale Kompetenzen. Regelmäßige Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle, die der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeplanung zugute kommt.
Der Medizinische Dienst und die Pflegestufen
Wurde der zu Pflegende durch den Medizinischen Dienst in eine Pflegestufe eingestuft, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Hierbei kommt es darauf an, dass die Pflege voraussichtlich länger als 6 Monate erforderlich sein wird und wie hoch der tägliche Pflegebedarf ist. Für Pflegestufe I beträgt die Bedürftigkeit in der Grundpflege mindestens 46, die Pflege insgesamt mindestens 90 Minuten. Für Pflegestufe II müssen 180 Minuten, davon 120 in der Grundpflege beansprucht werden. Der minimale Pflegeaufwand für Stufe III beträgt 300 Minuten, wovon 240 in der Grundpflege verwendet weden müssen.
Je nach Pflegestufe erhält der zu Pflegende folgende Leistungen
Bei Pflegestufe I kommen dem Versicherten 225 Euro Pflegegeld zu. Voraussetzung ist eine halbjährliche Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst. Alternativ werden 440 Euro Sachleistungen gezahlt. Als Sachleistungen werden Dienstleistungen der ambulanten Pflegedienste bezeichnet. Wer Pflegestufe II beansprucht, erhält 430 Euro Pflegegeld oder 1.040 Euro Sachleistungen. Pflegestufe III bewilligt 685 Euro Pflegeleistungen beziehungsweise 1.510 Euro Sachleistungen. Für Pflegehärten gibt es 1.918 Euro Sachleistungen. Außerdem ist eine Kombination von Pflege- und Sachleistungen möglich.
Wem eine Pflegestufe versagt wurde, der kann gegen die Entscheidung des Medizinischen Dienstes Widerspruch einlegen.
Als finanzielle Alternative hat sich die Kombination von ambulantem Pflegedienst und Haushaltshilfen bewährt, weil letztere billiger zu bezahlen sind. Inzwischen werden auch gern solche aus dem Ausland eingestellt.